Förderung der Krankenkassen
Förderung durch die GKV
Krankenkassen
Die Krankenkassen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle, infrastrukturelle und finanzielle Hilfen, weil diese in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung ergänzen kann. Dabei ist das besondere Merkmal der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ihre Betroffenenkompetenz.
Für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen stellen die Krankenkassen und ihre Verbände im Jahr 2020 nach Angaben der NAKOS insgesamt 1,15 Euro pro Versicherten zur Verfügung. Bei rund 71 Millionen gesetzlich Versicherten entspricht dies einem Fördervolumen von rund 83,9 Millionen Euro.
Genaue Informationen zu den Förderrichtlinien für Selbsthilfegruppen und Kontaktstellen finden Sie hier im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung zum downloaden.
Sie haben Fragen zur Antragstellung oder benötigen Unterstützung? Dann steht Ihnen unsere AWO Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen gern zur Verfügung. Weitere Informationen finden sie auch unter: https://www.nakos.de/informationen/foerderung/
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
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