Förderung durch Deutsche RV Bund
für Selbsthilfegruppen im Suchtbereich
Die pauschalisierte Selbsthilfegruppenförderung des deutschen Rentenversicherungsbundes fördert Selbsthilfegruppen im Bereich Sucht mit jährlich max. 200 Euro. Der Antrag für 2020 kann noch bis zum 31.8.2019 bei der zuständigen Landesstelle für Suchtfragen eingereicht werden. Die Richtlinien, Anträge sowie eine Checkliste für ihre Antragstellung finden Sie zum Download auf dieser Seite.
Die zuständige Landesstelle für Brandenburg ist:
bls e.V.
Haus H1 (bitte angeben)
Behlertstr. 3a
14467 Potsdam
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